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SG Hannover, 24.10.2018 - S 14 R 1018/16 |
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Verfahrensgang
- SG Hannover, 24.10.2018 - S 14 R 1018/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 107/18
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 BA 48/18 Mit Verfügung vom 22. November 2016 (Bl. 257 der Akte S 14 R 600/16 ZVW) hat das Sozialgericht festgelegt, dass der abgetrennte Rechtsstreit betreffend "R." unter dem (vorliegenden) Aktenzeichen S 14 R 1020/16 sowie der abgetrennte Rechtsstreit betreffend Q. unter dem Aktenzeichen S 14 R 1018/16 fortzuführen ist.
Am 18. April 2018 hat das Sozialgericht in den abgetrennten Verfahren S 14 R 1018/16 sowie 1020/16 eine gemeinsame mündliche Verhandlung durchgeführt.
Zum Schluss der gemeinsamen mündlichen Verhandlung in den abgetrennten Verfahren S 14 R 1018/16 sowie 1020/16 ist in der Sitzungsniederschrift nur ein Antrag der Klägerin vermerkt, und zwar der Antrag, die Bescheide der Beklagten vom 14. August 2012 und 4. September 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6. November 2013 aufzuheben.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 107/18 Mit Verfügung vom 22. November 2016 (Bl. 257 der Akte S 14 R 600/16 ZVW) hat das Sozialgericht festgelegt, dass der abgetrennte Rechtsstreit betreffend "V." unter dem Aktenzeichen S 14 R 1020/16 sowie der - im vorliegenden Berufungsverfahren zu beurteilende - abgetrennte Rechtsstreit betreffend S. unter dem Aktenzeichen S 14 R 1018/16 und der abgetrennte Rechtsstreit betreffend W. (vormals X.) unter dem Aktenzeichen S 14 R 1019/16 fortzuführen ist.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 2 BA 108/18 Mit Verfügung vom 22. November 2016 (Bl. 257 der Akte S 14 R 600/16 ZVW) hat das Sozialgericht festgelegt, dass der abgetrennte Rechtsstreit betreffend "S." unter dem Aktenzeichen S 14 R 1020/16 sowie der abgetrennte Rechtsstreit betreffend P. unter dem Aktenzeichen S 14 R 1018/16 und der - im vorliegenden Berufungsverfahren zu beurteilende - abgetrennte Rechtsstreit betreffend T. (vormals U.) unter dem Aktenzeichen S 14 R 1019/16 fortzuführen ist.